IV. Kindergartenordnung
Liebe Eltern !
Die Arbeit in unserem Waldkindergarten richtet sich nach folgender Ordnung und
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kindergartenordnung enthält die wichtigsten Regelungen,
die zwischen dem Träger der Einrichtung und den Eltern getroffen werden.
Hierzu gehören auch die Regeln für das Verhalten im Wald.
Übersicht über die Kindergartenordnung
1. Träger
Träger des Waldkindergartens ist der Verein
„Die Bäumlinge – Waldkindergarten Mainz e.V.“. Er wird vertreten durch den
Vorstand:
- Patricia Baltzereit, 1. Vorsitzende
- Andreas Kraft-Succi, 2. Vorsitzender
- Hannes Kraft, Schatzmeister
- Dr. Anna Meinhardt, Schriftführerin
- Eric Fritz, Beisitzer
Zum Seitenanfang
2. Aufgabe
Die Aufgaben und Ziele werden im
pädagogischen Konzept
des Waldkindergartens Mainz ausführlich vorgestellt.
Zum Seitenanfang
3. Aufnahme
- In den Waldkindergarten werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr
bis zum Schuleintritt aufgenommen.
- Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages
– in Kenntnis der Elterninformationen über die besondere Situation im Wald –
und der Vorlage der sonstigen unter 3.6 genannten Unterlagen.
- Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt zunächst für 3 Monate auf Probe.
Während dieser Zeit kann die Vereinbarung jederzeit zum Monatsende von beiden Seiten gelöst
werden.
- Die Anzahl der aufzunehmenden Kinder ist auf maximal 20 Kinder beschränkt.
Ist die Höchstzahl erreicht, vermerkt der Träger die weiteren Aufnahmewünsche in einer
Vormerkliste. Eine einmalige Anmeldung ist damit ausreichend.
- Über die Aufnahme entscheidet der Träger nach einem Elterngespräch.
- Bis zum Tag der Aufnahme sind folgende schriftliche Unterlagen vorzulegen:
- unterschriebener Betreuungsvertrag
- Ärztliches Attest
- Aufnahmeantrag Vereinsmitgliedschaft
- Kindergartenpass
- Das Kindergartenjahr läuft vom 15.08. bis zum 14.08.
- Die Aufnahme neuer Kinder erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres.
Wird zu einem anderen Zeitpunkt ein Platz frei, kann er sofort neu vergeben werden.
- Mit der Anmeldung wird mindestens ein Elternteil Mitglied im Verein
„Die Bäumlinge – Waldkindergarten Mainz e.V.“, wodurch Kosten in Höhe des Jahresbeitrages
von derzeit 100,- € entstehen.
Zum Seitenanfang
4. Abmeldung
- Die Abmeldung vom Waldkindergarten erfolgt schriftlich beim Träger der
Einrichtung. Sie ist frühestens zum Ende des auf die schriftliche Erklärung folgenden Monats möglich.
- Schulanfänger sind dem Träger bis spätestens 15.Juni des jeweiligen Jahres zu benennen. Für Schulanfänger ist eine Abmeldung in den letzten drei Monaten vor Schulbeginn nicht zulässig.
Zum Seitenanfang
5. Ausschluss
Vom weiteren Besuch des Waldkindergartens kann ein Kind ausgeschlossen
werden, wenn
- ein Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt den Kindergarten nicht mehr besucht
hat;
- die Erziehungsberechtigten ihren in der Kindergartenordnung aufgeführten
Elternpflichten trotz schriftlicher Mahnung wiederholt nicht nachgekommen sind;
- der Waldkindergarten keine pädagogischen Möglichkeiten für den Verbleib des Kindes
sieht;
- schwerwiegende Auffassungsunterschiede zwischen Eltern und Träger über das
Erziehungskonzept trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches bestehen
bleiben.
Zum Seitenanfang
6. Öffnungszeiten
- Der Mainzer Waldkindergarten ist in der Regel ganzjährig von montags bis freitags
geöffnet, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, 3 Wochen Sommerferien und 1-2 Wochen
Weihnachtsferien. Alle Schließungstage des Kindergartens werden vom Träger, nach Beratung
mit den Elternvertretern und dem pädagogischen Personal festgelegt.
- Darüber hinaus kann es in Ausnahmefällen erforderlich sein, die Einrichtung kurzfristig
zu schließen (z.B. wegen Krankheit). Die Eltern werden hierüber eigens informiert.
- Tägliche Öffnungszeiten
- Die Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr ist Kernzeit. Während dieser Zeit halten
sich die Kinder an verschiedenen Orten im Wald auf oder sind unterwegs.
- Die Zeiten von 7.45 bis 8.45 Uhr und von 12.30 bis 13.15 Uhr sind erweiterte
Öffnungszeiten, in denen die Kinder gebracht und abgeholt werden. In dieser Zeit
halten sich die Kinder in und um den Bauwagen herum auf.
- Wenn Eltern ihre Kinder nach 8.45 Uhr bringen, müssen sie mit den Kindern in der Grillhütte bis zum Abschluss des
Morgenkreises warten.
Gespräche der Eltern mit den Erziehern sollen morgens auf das Nötigste beschränkt werden (ggf. schriftliche Notiz),
damit sich die Erzieher um die Kinder kümmern und die Neuankommenden begrüßen können.
Zum Seitenanfang
7. Elternbeiträge
- Für den Besuch des Kindergartens sind seit dem Sommer 2010 keine Elternbeiträge zu entrichten (Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz für über Zweijährige)
- Zur Deckung der Ausgaben der laufenden Kindergartenarbeit können in Absprache mit
den Eltern kleinere Beträge umgelegt werden.
Zum Seitenanfang
8. Pflichten der Erziehungsberechtigten
- Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll der Waldkindergarten regelmäßig und
bei jedem Wetter besucht werden.
- Die Kinder müssen bis spätestens 8.45 Uhr am Sammelpunkt eintreffen.
Ein Fehlen des Kindes sollten die Erziehungsberechtigten bis 8.45 Uhr den Erzieherinnen
anzeigen.
Bei längerer Abwesenheit, z. B. wegen Urlaub, erfolgt eine vorherige
Benachrichtigung.
- Die Gruppe geht pünktlich vom Treffpunkt los und ist nicht verpflichtet,
auf Nachzügler zu warten.
- Eltern, die ihr/e Kind/er mit dem Pkw zum Kindergarten bringen,
parken ihr Auto auf dem Waldparkplatz vor der Schranke.
Das Befahren des Wirtschaftsweges jenseits der Schranke ist nicht zulässig.
Dies gilt auch beim Abholen der Kinder.
- Im Krankheitsfall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, umgehend das
Betreuungsteam zu informieren. Im einzelnen sind die unter Punkt 12. geschilderten
Verhaltensregeln zu beachten.
- Die Eltern sollten an den regelmäßig stattfindenden Elternabenden teilnehmen.
- Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung einer Erzieherin muss die gesetzlich
vorgeschriebene Betreuungspflicht ggf. von Eltern geleistet werden (Elternmitgehdienst).
Die Rufbereitschaft der Eltern zum eventuellen Mitgehen wird quartalsweise geregelt.
- Die Eltern übernehmen zur allgemeinen Entlastung von Erzieherinnen und Träger
Tätigkeiten, die keine pädagogische Ausbildung voraussetzen. Sie beteiligen sich z. B. an
der Planung und Durchführung von Ausflügen und Festen, an besonderen Veranstaltungen und
an der Öffentlichkeitsarbeit (Infostände, Spendenaktionen).
- Zu den Mitwirkungspflichten der Eltern gehören weiterhin die regelmäßige Reinigung
des Bauwagens sowie Reparaturarbeiten von Materialien und Bauwagen, ebenso die Mitwirkung
bei besonderen Aktivitäten.
Zum Seitenanfang
9. Kindergartenbeirat
- Entsprechend den Bestimmungen der Elternausschuss-Verordnung vom 16. Juli 1991
wird ein Elternausschuss mit drei Mitgliedern gewählt.
- Die Mitglieder des Elternausschusses (die nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören
dürfen), die zwei hauptamtlichen Erzieherinnen sowie zwei Vorstandsvertreter des
Trägervereins bilden gemeinsam den Kindergartenbeirat, der die Erziehungsarbeit im
Waldkindergarten unterstützt.
- Der Kindergartenbeirat beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des pädagogischen
Konzeptes und trifft Entscheidungen zu organisatorischen Fragen, zu besonderen
Veranstaltungen, zur Öffentlichkeitsarbeit und in Bezug auf auffällige Kinder. Er
entscheidet nicht über die Aufnahme von Kindern und Personalfragen.
- Der Kindergartenbeirat trifft sich regelmäßig einmal pro Quartal und bei Bedarf.
Zum Seitenanfang
10. Aufsichtspflicht
- Die Verantwortung der Erzieherinnen für die Kinder beginnt mit der Übernahme morgens
und endet mit der Übergabe mittags durch die Erzieherinnen des Waldkindergartens am
Bauwagen.
- Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen erstreckt sich nicht auf den Weg der Kinder
von und zum Waldkindergarten.
- Den Erzieherinnen wird schriftlich mitgeteilt, wer zum Abholen des Kindes berechtigt
ist (s. Betreuungsvertrag).
- Soll das Kind von jemand anderem als schriftlich vereinbart abgeholt werden, so muss
dies den Erzieherinnen vorab mitgeteilt werden. Die betreffende Person muss entweder
persönlich bekannt sein oder sich gegebenenfalls ausweisen können.
- Wenn in Notfällen (Unfall/Todesfall) ein Kind nicht pünktlich zur Schließung des Kindergartens abgeholt werden kann,
entscheiden die Erzieherinnen, ob sie selbst die Aufsicht über das Kind übernehmen oder
ob sie das Kind der Obhut einer auf der Abholliste (s. 10.3) aufgeführten Person anvertrauen.
Sollte sich herausstellen, dass es sich nicht um einen Notfall gehandelt hat,
werden die angefallenen Personalkosten den Eltern des Kindes in Rechnung gestellt
(nach Aufwand, mindestens aber 30,- Euro pro angefangener Stunde).
Ansonsten werden die Kosten vom Kindergarten getragen. Die Einzelentscheidung obliegt dem Vorstand des Trägers.
Zum Seitenanfang
11. Versicherungsschutz
- Für die Kindergartenkinder besteht eine gesetzliche Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich:
- auf Unfälle während des Aufenthaltes in der Einrichtung,
- auf Unfälle, die auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten entstehen,
- auf Unfälle während aller Ausflüge des Kindergartens.
Unfälle auf dem Kindergartenweg sind unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach dem Unfall,
beim Vorstand des Trägers oder bei den Erzieherinnen anzuzeigen.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung, Spielsachen oder sonstiger
mitgebrachter Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen.
- Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern.
Es wird eine Haftpflichtversicherung für jedes Kind empfohlen.
Zum Seitenanfang
12. Verhalten im Krankheitsfall
- Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen und Durchfall, sowie beim Befall von
Kopfläusen oder schwereren Krankheiten sind die Kinder zuhause zu halten.
- Bei Erkrankung eines Familienmitgliedes an einer schwereren ansteckenden Krankheit
muss den Erzieherinnen sofort Mitteilung gemacht werden. Der Besuch des Kindergartens
sollte in diesem Falle aus Rücksicht auf die anderen Kinder mit einem Arzt und dem Träger
abgesprochen werden.
- Erkrankte Kinder können den Kindergarten erst dann wieder besuchen, wenn nach dem
Urteil des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten
ist.
- Kinder, die trotz Krankheit im Kindergarten erscheinen, können von den Erzieherinnen
zurückgewiesen werden.
Zum Seitenanfang
13. Besonderheiten des Waldkindergartens
- Ausrüstung - Versorgung - Sicherheit - Risiken
- Die Kinder müssen bequeme, der jeweiligen Witterung und Jahreszeit angepasste Kleidung
und festes Schuhwerk tragen (keine Sandalen, Gummistiefel nur, wenn nötig).
Grundsätzlich empfiehlt sich der "Zwiebellook", d.h. mehrere Kleidungsstücke übereinander.
Zu jeder Jahreszeit tragen die Kinder langärmelige Oberbekleidung und lange Hosen
(Socken über die Hose) als Schutz vor Dornen, Stacheln, Zecken und Insektenstichen, ebenso
eine der Temperatur angepasste Kopfbedeckung.
"Matschhosen" und Regenjacken haben sich bewährt.
Bei sonnigem Wetter sollten die Kinder bereits mit Sonnenschutz eingecremt zum
Kindergarten kommen.
- Jedes Kind führt einen Rucksack mit sich, der nicht zu groß sein sollte und möglichst
einen Brustgurt hat.
In diesen Rucksack gehören für den Kindergartenalltag:
- Trinkflasche
- Frühstücksdose
- Isositzkissen
- Regenkleidung
- Taschentücher
- feuchter Waschlappen in Frischhaltedose
- zweite Garnitur: Socken, Unterhose, ggf. Strumpfhose, im Winter
Ersatzhandschuhe
- 2 Sammelbeutel
- Evtl. Arbeitshandschuhe
Im Bauwagen kann weitere Ersatzkleidung deponiert werden.
- Die Eltern seien hiermit darauf hingewiesen, dass es durchaus sein kann, dass ihre
Kinder täglich als kleine "Wildschweine" vom Waldkindergarten abgeholt werden müssen. Das
Aufkommen an verschmutzter Wäsche ist in jedem Fall größer als in einem
Gebäudekindergarten.
- Vom Frühjahr bis zum Herbst sollen die Kinder täglich nach dem Kindergarten nach
Zecken abgesucht werden - auch in den Haaren. Sofern sich ein Zecke festgebissen hat, sollte
ein Arzt aufgesucht werden oder die Zecke fachgerecht entfernt werden. Eine weitere
Beobachtung der Bissstelle ist erforderlich (vgl. Merkblatt Zecken - Borreliosegefahr).
- Im Waldkindergarten dürfen keine Früchte des Waldes gegessen werden, auch wenn dies
unter elterlicher Aufsicht erlaubt ist. Insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die vom
Fuchsbandwurm ausgehen, waschen die Kinder vor den Mahlzeiten gründlich die Hände
(vgl. Merkblatt Fuchsbandwurm).
- In der Zeit von April bis November kann es erforderlich sein, die Kinder gegen
Stechmücken zu schützen. Die Kinder sollen vor der Übergabe in den Kindergarten von den
Eltern mit einem entsprechenden Mückenabwehrmittel geschützt werden. Die Erlaubnis zum
Auftragen von Mückenschutz bzw. eines Stichbehandlungsmittels durch die Erzieherinnen ist
Teil der Einverständniserklärung.
- Im Waldkindergarten sind folgende Ausrüstungsgegenstände vorhanden:
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Wasserkanister mit Wasserhahn und biol. abbaubarem Handwaschmittel, Handbürste und Handtuch
- 1 Klappspaten und ungebleichtes Toilettenpapier für den "Notfall"
- Bei starkem Regen: eine große Plane (4 x 6 m)
- Ersatzkleidung für zwei Kinder
- Bilderbücher, Bestimmungsbücher
- Werkzeugkoffer, Becherlupen
- Sammelbeutel
- Ersatz-Iso-Sitzkissen
- Mobiltelefon mit Telefonliste
- 2 bis 3 Abfallsäcke, Plastikbeutel in verschiedenen Größen
- Glöckchen für akustische Signale
- Der Bauwagen dient als Treffpunkt sowohl am Beginn als auch am Ende des
Kindergartentages. Im Bauwagen kann Material gelagert werden. Dort stehen Stromanschluss
und ein Wasserkocher (für Tee) zur Verfügung.
In Notfällen oder bei extremer Witterung dient der Bauwagen als Schutzraum.
- In Bezug auf die waldtypischen Gefahrenquellen (herabfallende Äste, umfallende Bäume,
Holzstapel, Hochsitze und dergl.) besteht keine über die üblichen Bestimmungen hinausgehende
Sorgfaltspflicht des Forstamtes und der zuständigen Revierförster.
Auf die vom Gesundheitsamt ausgesprochenen Impfempfehlungen wird hiermit hingewiesen.
Entscheidungen über vorzunehmenden Impfschutz treffen die Eltern.
Zum Seitenanfang
14. Kontaktmöglichkeiten
- Um einen ungestörten Ablauf der Arbeit mit den Kindern zu ermöglichen, erbitten wir,
notwendige Telefonate mit den Erzieherinnen ausschließlich in der Zeit von 7.45 bis 8.45 Uhr
über das Festnetztelefon (06139/290112) zu führen.
- Der Trägerverein wird vertreten durch seine Vorsitzende Patricia Baltzereit,
Tel.: 06131/6194686.
- Gespräche mit dem betreuenden pädagogischen Personal beim Bringen oder Abholen bitten
wir auf notwendige Mitteilungen zu beschränken. Für längere Gespräche ist aus Gründen der
Aufsicht eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Für den Kontakt der Eltern untereinander wird eine Adressenliste mit den Anschriften
und Telefonnummern aller Eltern erstellt und unter allen Eltern verteilt.
Zum Seitenanfang
V. Regeln für das Verhalten im Wald
Einer unserer Grundgedanken ist es, uns als Gäste des Waldes zu
betrachten ! Dazu ist das Einhalten folgender Regeln notwendig:
- Alle Kinder müssen in Sichtweite der Erzieherinnen bleiben !
- Aus dem Wald darf nichts in den Mund gesteckt oder gegessen werden.
- Essen, das auf dem Boden lag, wird weggeworfen !
- Nach einem Toilettengang und vor dem Essen werden die Hände gründlich gereinigt !
- Tote Tiere und Kot dürfen nicht angefasst werden !
- Es darf kein Müll im Wald hinterlassen werden !
- Das Besteigen von jagdlichen Einrichtungen und aufgestapeltem Holz ist verboten !
- Tiere und Pflanzen dürfen nicht mutwillig zerstört werden !
- Mit Stöcken rennen ist verboten !
- Wenn die Erzieherinnen die Kinder mit einem Signal zusammenrufen, müssen alle Kinder
gleich kommen !
Zum Seitenanfang